OIB 1.2022

OIB aktuell; Ausgabe 1.2022 März 2022

Dürfen Baudenkmale nach OIB-Richtlinie noch benutzt werden?
Richard Fritze

Da Baudenkmale meist lange vor der Erlassung der Bauordnungen und der
OIB-Richtlinien errichtet wurden, stellt sich für den Denkmaleigentümer die
wichtige Frage, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, um das Risiko
einer Bauwerkshaftung zu minimieren. Dabei spielt der maßgebliche Stand der
Technik eine zentrale Rolle.

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ÖZKD Heft 3/4 2020

Dreifaltigkeitskapelle in Leithaprodersdorf Altarraum vor und nach der Renovierung
Dreifaltigkeitskapelle in Leithaprodersdorf Altarraum vor und nach der Renovierung

Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege; LXXIV . 2020 . Heft 3/4, S 131

Die Dreifaltigkeitskapelle von Leithaprodersdorf und die Problematik von Fachgutachten für die Denkmalerhaltung
Manfred Koller / Richard Fritze / Peter Adam

Zur Beurteilung über Qualität und Denkmalwert eines historischen Bauwerkes werden gerne Fachgutachter mit einem qualifizierten Architekturstudium als Bildungshintergrund und entsprechender Erfahrung herangezogen. In bestimmten Fällen ist dies sicherlich eine ausreichende Grundlage. Es gibt aber viele Situationen und Denkmale, bei denen durch Reduzierung der Fragestellung auf das betreffende Bauwerk und seine Architekturformen allein ganz wesentliche Merkmale für die Denkmalwerte nach ihrer formalen, inhaltlichen und sonstigen Bedeutung (wie z. B. ihre lokale oder regionale Besonderheit) unberücksichtigt bleiben. Dafür bildet die im 17. Jahrhundert in einem einsamen Waldtal des Leithagebirges im Grenzbereich des Burgenlandes zu Niederösterreich erbaute und der Heiligen Dreifaltigkeit geweihte, zuletzt stark vernachlässigte große Kapelle in der Gemeinde Leithaprodersdorf, Burgenland, ein anschauliches Lehrbeispiel.

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